Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH

  1. Geltungsbereich
  2. Definition der Begriffe
  3. Kundenregistrierung im Onlineshop
  4. Abschluss des Vertrages
  5. Preise – Rechnungsstellung
  6. Zahlungsbedingungen – Verzug
  7. Verantwortlichkeiten zur Befüllung und zum Transport der Behälter
  8. Regelungen zu den von KÜHL zur Verfügung gestellten Behälter
  9. Lieferzeiten und höhere Gewalt
  10. Keine Eigentumsverschaffung
  11. Gewährleistung – Haftung
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Anwendbares Recht
  13. Teilunwirksamkeit und Schriftformerfordernis
  14. Widerruf

 

1. Geltungsbereich – alleinige Geltung dieser Leistungsbedingungen

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge für die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere für die Sammlung und den Abtransport von Wertstoffen und Abfall vom Kunden zu einer Entsorgungsanlage und für die Gestellung von Behältern, die über den Onlineshop unter www.kuehl-entsorgung.de bestellt wurden.

1.2 Für die Annahme aller Aufträge, Lieferungen und Leistungen, auch derer, die aufgrund künftiger Geschäftsabschlüsse erfolgen, sind ausnahmslos die nachstehenden Bedingungen maßgeblich.

1.3 Vorbehalte gegen die ausschließliche Geltung der nachstehenden AGB kann der Kunde allein bis zum Vertragsschluss geltend machen. Spätestens wenn KÜHL mit der Leistungserbringung begonnen hat, gilt der Vertrag als geschlossen.

1.4 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KÜHL. Entgegenstehende AGB des Kunden werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Definition der Begriffe

2.1 „Entsorger“ im Sinne dieser AGB ist der Verwender der Abfälle (in der Folge „KÜHL“), „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist der entsprechende Vertragspartner.

2.2 Unter „Abfall“ im Sinne dieser AGB ist der gesetzlich definierte Abfallbegriff (§ 3 Abs.1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in der jeweils gültigen Fassung) zu verstehen, dieser umfasst auch Wertstoffe.

2.3 „Behälter“ oder „Container“ sind solche Behältnisse, die der Sammlung des Abfalls zum Abtransport durch KÜHL und/oder der Aufnahme von Abfall und dem Abtransport durch KÜHL vom Kunden zur Entsorgungsanlage dienen.

 

3. Kundenregistrierung im Onlineshop

3.1 Die Bestellung von Containern und den damit verbundenen Leistungen über den Onlineshop www.kuehl-entsorgung.de ist grundsätzlich auch ohne eine Registrierung durchführbar. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein Kundenkonto anzulegen. Bei weiteren Bestellungen müssen die Daten dann nicht mehr neu erfasst werden. Diese werden in der Datenbank des Onlineshops gespeichert und bei jeder neuen Bestellung automatisch eingefügt.

3.2 Wenn der Kunde die Möglichkeit zu Registrierung bzw. Anlage eines Kundenkontos nutzen möchte, muss das zur Verfügung gestellte Registrierungsformular ausgefüllt werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben ist der Kunde verantwortlich. Wenn sich persönliche Daten, insbesondere die Anschrift ändert, ist der Kunde für die Aktualisierung seiner Daten verantwortlich. Sobald der Kunde sein Einverständnis zu diesen AGB erklärt hat, wird die Registrierung wirksam.

3.3 Die eingegeben Daten des Kunden werden nach Abschluss des Registrierungsvorgangs in der Kundendatenbank von KÜHL gespeichert. KÜHL nutzt die gespeicherten Daten, unter Beachtung der aktuellen Datenschutzbestimmungen nur zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung. Details zu den Datenschutzbestimmungen kann der Kunde in der Datenschutzerklärung unter container.kuehl-entsorgung.de/datenschutz einsehen.

3.4 Nach Abschluss der Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail, die ihn über die Einrichtung des Benutzerkontos informiert. Der bei der Registrierung gewählte Benutzername, oder die E-Mail-Adresse, des Kunden dient dabei als Benutzername. Das Passwort wählt der Kunde während des Registrierungsvorgangs selbst. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet bei einem Missbrauch der Zugangsdaten.

3.5 Durch die Registrierung als Kunde bzw. die Anlage eines Benutzerkontos– entstehen keine Verpflichtungen, abgesehen von der Erklärung der Akzeptanz dieser AGB. Eine Verpflichtung zur Abgabe oder Annahme eines verbindlichen Angebotes besteht zum Zeitpunkt der Registrierung nicht.

3.6 Wenn KÜHL den Verdacht hat, dass ein Missbrauch der angebotenen Leistungen besteht, behält KÜHL sich das Recht vor, eine Registrierung zu sperren und die betroffenen Verträge mit den Kunden fristlos zu kündigen. Das Gleiche gilt wenn KÜHL den Verdacht hat, dass falsche Daten angegeben wurden. Kann dem Kunden ein Missbrauch nachgewiesen werden, geht der daraus entstehende Schaden zu seinen Lasten.

 

4. Abschluss des Vertrages

4.1 Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss mit KÜHL ab (durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“). Mit der Übermittlung einer Auftragsbestätigung per E-Mail (nicht Übermittlung der Bestellbestätigung) oder der Lieferung der bestellten Container bzw. Leistung zum gewählten Termin, nimmt KÜHL das Angebot des Kunden an. Der Vertragstext wird von KÜHL nicht gespeichert.

4.2 KÜHL behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer zu beauftragen. Die Erfüllung des Vertrages durch einen beauftragten Subunternehmer erfolgt unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgabe.

4.3 Der Vertrag ist, abgesehen von dem gesetzlichen Widerrufsrecht - Punkt 14 dieser AGB - unwiderruflich.

 

5. Preise – Rechnungsstellung

5.1 Die im Onlineshop dargestellten und vereinbarten Entgelte sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Bruttobetrag wird am Ende der Bestellung ausgewiesen. Die Preise umfassen, wenn nichts Anderes vereinbart ist, alle Leistungen von KÜHL einschließlich des Mietzinses für Behälter und den Hin- und Abtransport derselben, nicht aber zusätzliche Barauslagen, wie z.B. Gebühren für behördliche Genehmigungen oder die Kosten für Leistungen, die durch Dritte erbracht werden. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug sofort fällig.

5.2 Alle genannten Preise sind freibleibend.

5.3 Vergebliche An- und Abfahrten gehen zu Lasten des Kunden, wenn Sie nicht durch KÜHL verschuldet sind.

5.4 Wenn die Menge oder Art des Abfalls nicht der vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Menge oder Art entspricht, ist KÜHL berechtigt, dem Kunden den Preis für die entsprechende Abfallmenge oder Abfallart in Rechnung zu stellen. KÜHL ist in diesem Fall auch berechtigt, ganz vom Vertrag zurück zu treten. Der hierdurch entstandene Schaden geht zu Lasten des Kunden.

 

6. Zahlungsbedingungen – Verzug

6.1 Die im Onlineshop bestellten Container sind über das angebotene Zahlungstool im Rahmen des Bestellvorgangs zu bezahlen.

6.2 Stellt Kühl nach Abholung eines Containers fest, dass dieser mit anderen als bei der Bestellung angegebenen Abfällen beladen ist, stellt Kühl dem Kunden eine entsprechende Rechnung aus. Diese Rechnung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.

6.3 Im Falle des Verzuges berechnet Kühl Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, wenn der Kunden kein Verbraucher ist. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB, berechnet Kühl Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt Kühl vorbehalten.

 

7. Verantwortlichkeiten zur Befüllung und zum Transport der Behälter

7.1 Gewicht, Menge sowie Beschaffenheit und Zusammensetzung des Abfalls sind vom Kunden vollständig und richtig anzugeben. Die im Auftrag gemachten Angaben müssen mit allen späteren Angaben übereinstimmen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und den tatsächlichen Inhalt der Behälter haftet der Kunde. Sollten KÜHL durch falsche oder fehlerhafte Angaben Schäden entstehen oder wird KÜHL durch Dritte wegen derer Schäden in Anspruch genommen, so wird KÜHL den Kunden zu vollem Schadensersatz verpflichten.

7.2 Für die Abrechnung ist die Einordnung des Abfalls durch KÜHL als Abfall zur Beseitigung oder Abfall zur Verwertung maßgeblich. Dieses gilt nicht, wenn die von KÜHL getroffene Einordnung offenkundig falsch war.

7.3 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Behälter ordnungsgemäß befüllt und beladen werden und sämtliche abfall- und transportrechtlichen Kennzeichnungspflichten und sonstige Pflichten, insbesondere der Gefahrgutverordnung Straße, die den Befüller oder Verlader betreffen, eingehalten werden. Eine Übernahme dieser Verantwortlichkeiten durch KÜHL ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit KÜHL möglich und setzt diese voraus.

7.4 Sofern KÜHL nicht mit dem Kunden eine abweichend lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hat, garantiert der Kunde, dass die Befüllung der Container ausgenommen mit solchen Abfällen erfolgt, die nach der jeweils gültigen Abfallbeseitigungssatzung und den Kriterien der Anlieferung des annehmenden Anlagenbetreiber bzw. der entsprechenden Gebietskörperschaft zugelassen sind.

Die Verpflichtungen des Kunden betreffend der Verpackungen und Behälter enden mit der Vermischung der Abfälle von verschiedenen Kunden in den Sammelbehältern von KÜHL. Weiterhin ist der Kunde aber verantwortlich für die Angabe zur Zusammensetzung der Abfälle und deren Kennzeichnung.

7.5 Der Kunde hat dafür Sorte zu tragen, dass die Abfälle, die er an KÜHL zur Entsorgung übergibt, gemäß den Bestimmungen des § 17 (1) KrWG sowie der Abfallsatzung der zuständigen Gemeinde oder des zuständigen Landkreises nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.

7.6 Der Kunde hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass keine Fremd- oder Störstoffe in die von KÜHL gestellten Behälter eingeworfen werden. Sollte KÜHL solche Stoffe in den Behältern auffinden, wird der Kunde hierüber informieren. Die bei der Entsorgung dieser Stoffe entstehenden Kosten trägt der Kunde.

7.7 KÜHL ist berechtigt, Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen und ist zur Zwischenlagerung der Abfälle berechtigt.

 

8. Regelungen zu den von KÜHL zur Verfügung gestellten Behälter

8.1 Die von KÜHL dem Kunden zur Verfügung gestellten Behälter, werden an den Kunden vermietet („Mietbehälter“). Soweit in diesen AGB nichts Anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB).

8.2 Der Kunde weist KÜHL Flächen zu, auf denen ein gefahrloses Abstellen und Aufnehmen der Behälter möglich ist und auf denen KÜHL die Container auf Gefahr des Kunden abstellt. KÜHL übernimmt keine Haftung für Verschmutzungen oder Beschädigungen des Abstellplatzes oder unzureichende Bodenbeschaffenheit. Bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln gilt dieser Haftungsausschluss nicht.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich, die von KÜHL zur Verfügung gestellten Mietcontainer, pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sowie für starke Verunreinigung oder die Entwendung eines Containers, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhanden kommen des Mietcontainers beruht auf einem Verschulden von KÜHL.

8.4 Der Kunde hat Schäden an Mietcontainern unverzüglich bei KÜHL anzuzeigen.

8.5 Die zur Verfügung gestellten Container dürfen nur von KÜHL oder einen durch KÜHL beauftragten Subunternehmer eingesammelt, transportiert oder geleert werden.

8.6 Wenn für die Aufstellung der Behälter Sondernutzungsgenehmigungen sowie privat- oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen notwendig sind, hat der Kunde diese auf seine Kosten einzuholen. Hiermit verbundene Dokumente sind KÜHL spätestens 24 Stunden vor Lieferung des Containers vorzulegen. Sollten die benötigten Dokumente nicht rechtzeitig vorliegen, behält KÜHL sich vor, die Anlieferung des/der Container bis zum Vorliegen der Genehmigung zu verschieben.

 

9. Lieferzeiten und höhere Gewalt

9.1 Zeitangaben für Lieferungen und Leistungen von KÜHL sind als ungefähre Richtwerte zu betrachten.

9.2 Ereignisse höherer Gewalt, wie z.B. Brand, Krieg, Maschinenbruch, Energiemangel, Arbeitskampf (Streik und Aussperrung), behördliche Anordnung oder Transportschwierigkeiten, die zu Betriebsstörungen führen, berechtigen KÜHL, die Liefer- bzw. Leistungstermine zu verschieben, ohne dass KÜHL hierdurch in Verzug gerät.

9.3 Betriebsstörungen berechtigen KÜHL auch, die Leistungsverpflichtung durch (Teil-) Kündigung des Vertrages ganz oder teilweise aufzuheben. In diesem Falle hat der Kunde den von KÜHL bereits in Empfang genommenen Abfall zurückzunehmen.

 

10. Keine Eigentumsverschaffung

KÜHL erwirbt zu keiner Zeit Eigentum an den von ihr beförderten und/oder in ihren Behältern befindlichen Abfällen, es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart. Das Eigentum geht mit Annahme durch die Entsorgungsanlage unmittelbar auf den Betreiber der Anlage über.

 

11. Gewährleistung – Haftung

11.1 Es ist alleinige Sache des Kunden, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass in seinem Einflussbereich die ordnungsgemäße Abwicklung aller Vorgänge mit von KÜHL durchzuführenden Dienstleistungen gewährleistet ist. Für Schäden, die durch unbefugtes Bestellen, Unterschreiben oder sonst wie unautorisiertes Handeln von Personen im Einflussbereich des Kunden entstehen, haftet KÜHL nicht.

11.2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind Ansprüche auf Vertragsstrafen, Schadenersatz wegen Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen bzw. -abschluss und unerlaubter Handlung - auch aus Verletzung bei Erfüllung der Gewährleistungspflicht - ausgeschlossen, es sei denn, solche Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von KÜHL, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet KÜHL nur auf den Ersatz des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsschluss sind und deren Beachtung erst die Voraussetzung für eine korrekte Vertragserfüllung schafft.

11.3 Für Schäden, die aus einer Überladung von Fahrzeugen resultieren, haftet KÜHL nur, wenn KÜHL, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

11.4 Die Haftungsausschlüsse in 11.2 und 11.3 gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von KÜHL, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Anwendbares Recht

12.1 Für alle sich aus Vertragsschlüssen zwischen KÜHL und dem Kunden ergebenden Verpflichtungen gilt Augsburg als Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.2 Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn für die Parteien ein gemeinsamer Gerichtsstand besteht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

13. Teilunwirksamkeit und Schriftformerfordernis

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden oder diese Bedingungen eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Bestimmung auszufüllen, die dem von den Parteien bei Vertragsabschluss verfolgten wirtschaftlichen Zweck so nahe als möglich kommt, ohne unwirksam zu sein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

13.2 Nebenabreden und Vorbehalte sowie Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB müssen als solche bezeichnet werden und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die jeweils andere Partei. Von dieser Vereinbarung kann ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden.

 

14. Widerruf

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kühl Entsorgung & Recyling Südwest GmbH, Brunnenbergstraße 5, 86420 Diedorf, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon: 08238 904490, Fax: 08238 9044940) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Formular zum Widerruf

Mit dem ausfüllen dieses Formulars können Sie den von Ihnen abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung widerrufen.

 

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Die von Ihnen eingegebene Postleitzahl ist außerhalb unserer Liefergebiete, oder Sie möchten lieber ein persönliches Angebot.

Wir übernehmen die Entsorgung und das Recycling Ihrer Abfälle in den Regionen rund um Augsburg, Berlin, Dresden, Karlsruhe, Köln, Efringen-Kirchen, Lauda-Königshofen, Waldshut-Tiengen und Thermalbad Wiesenbad.

Bitte senden Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie unser Rückruf-Formular. Wir beraten Sie gerne!

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Sie haben offene Fragen zur Entsorgung Ihrer Abfälle. Bitte geben Sie einfach Ihre Kontaktdaten ein. Wir rufen Sie gerne zurück!

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